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Vermögenswirksame Leistungen

Der Staat fördert bei Arbeitnehmern, die bestimmte Sparverträge abgeschlossen haben, die Bildung von Vermögen, in Form der so genannten Arbeitnehmersparzulage. Diese vermögenswirksamen Leistungen des Staates werden in der Regel durch Leistungen des jeweiligen Arbeitgebers ergänzt. Die staatliche Förderung ist abhängig vom Einkommen, und soll vor allem Arbeitnehmer mit einem geringen Einkommen unterstützen. Alle genauen Regelungen zu den vermögenswirksamen Leistungen finden sich im Vermögensbildungsgesetz. Dort wird zum Beispiel geschrieben, welche Formen des Sparens förderfähig sind, da der Gesetzgeber insbesondere den langfristigen Vermögensaufbau unterstützen möchte. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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