Verwaltungskosten
Verwaltungskosten sind für die Gewinn und Verlustrechnung von Bedeutung und gehören zu den Bewirtschaftungskosten einer Immobilie. Diese Kosten sind, genauso wie das Mietausfallwagnis und die Instandhaltungskosten, nicht umlagefähig und von der Bruttokaltmiete abzuziehen. Aus diesem Grund sind sie möglichst gering zu halten, da sie den Ertragswert einer Immobilie verringern. Das ist vor allem bei vermieteten Immobilien von Bedeutung, da der Eigentümer in der Regel einen möglichst großen Ertrag durch Mieteinnahmen erzielen möchte. Ein Beispiel für die Verwaltungskosten ist die Beauftragung eines Unternehmens, das die Verwaltung der Wohnungen einer Immobilie übernimmt. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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