VOB
VOB ist die Abkürzung für die Vergabe - und Vertragsordnung für Bauleistungen. Die VOB ist ein dreiteiliges Klauselwerk, in die Teile A, B und C gegliedert und in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Sie enthält Vorschriften und Regelungen für die Ausschreibung und Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber. Der Teil A beschreibt Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen. Im zweiten Teil (Teil B) werden Allgemeine Vertragsbedingungen geregelt, die für die Ausführung von Bauleistungen nötig sind.Die Verpflichtung zur Anwendung der VOB/B ergibt sich aus der Bundeshaushaltsordnung, den Landeshaushalts- oder Gemeindehaushaltsordnungen. Der dritte Teil (Teil C) umfasst die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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