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Vorausdarlehen

Ein Vorausdarlehen wird normalerweise in Verbindung mit einem Bausparvertrag abgeschlossen und meistens von einer Bausparkasse gewährt, nachdem man einen Bausparvertrag bei ihr abgeschlossen hat. Es gibt aber auch Geschäftsbanken, die ein Bankvorausdarlehen anbieten. So wird ein Bausparvertrag vorfinanziert und der Darlehensnehmer bekommt Geld, um sein Bauvorhaben oder den Erwerb einer Immobilie sofort zu verwirklichen. Das Bankvorausdarlehen entspricht mindestens der Höhe des Bausparvertrages und ist über die gesamte Laufzeit des Kredites tilgungsfrei. Wenn der abgeschlossene Bausparvertrag zuteilungsreif ist, wird mit diesem Geld das Bankvorausdarlehen getilgt. So fallen für den Darlehensnehmer lediglich die Zinsen aus dem Vorausdarlehen und die regelmäßigen Sparbeiträge des Bausparvertrages als Unkosten an. Allerdings muss in die Gesamtkosten auch der Zinsverlust einkalkuliert werden, der aus der Differenz des Zinses aus dem Vorausdarlehen und dem relativ niedrigen Guthabenzins des Bausparkapitales resultiert. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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