Vorfälligkeitsentschädigung
Beendigt der Darlehensnehmer durch vollständige Tilgung seinen Kredit, bevor die im Darlehensvertrag vereinbarte Zinsbindungsfrist beendet ist, muss er in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung an den Darlehensgeber zahlen. Das ist ebenso der Fall, wenn eine Zinsfestschreibung über die gesamte Laufzeit des Darlehens vereinbart wurde, und dieses vor Ende der Kreditlaufzeit vorzeitig zurückgezahlt wird. Die Vorfälligkeitsentschädigung stellt eine Entschädigung für den entgangenen Gewinn dar. Diese setzt sich aus dem Zinsschaden, dem Zinsmagenschaden und einer Bearbeitungsgebühr zusammen. Als Grundlage für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung dient der im Kreditvertrag festgehaltene Nominalzins. Die Art und die Höhe Ansprüche des Kreditinstitutes sind im § 242 BGB ausdrücklich geregelt. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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