Vorschaltdarlehen
Beim Vorschaltdarlehen kommt eine Kombination von zwei oder mehreren kurz- bis mittelfristigen Kreditverträgen, mit einer maximal zweijährigen Zinsbindungsfrist, zum Tragen. Bei diesem Darlehen besteht normalerweise ein Anspruch auf Umschuldung. Denn der Darlehensnehmer hat während der Laufzeit immer die Möglichkeit, bei dem gleichen Darlehensgeber eine Umwandlung seines Kredites in ein langfristiges Darlehen vorzunehmen. Es besteht aber auch die Möglichkeit mit seinen Verbindlichkeiten zu einem anderen Kreditinstitut zu wechseln. Diese langfristige Finanzierung hat in der Regel eine lange Zinsfestschreibungszeit. Ein Vorschaltdarlehen macht vor allem bei Phasen mit einem hohen Zinsniveau Sinn, da der Darlehensnehmer nur bei einer fallenden Zinsentwicklung während des Vorschaltdarlehens profitiert. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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