Vorsorgeaufwendungen
Als Vorsorgeaufwendungen werden Beiträge an Versicherung bezeichnet, die der finanziellen privaten Vorsorge dienen und den Steuerpflichtigen, sowie dessen Angehörige, gegen allgemeine Lebensrisiken absichern. Diese lassen sich nach dem Steuerrecht, bis zu einer bestimmten Höhe, von den Einkünften abziehen und senken dadurch die Steuern, die der Beitragszahler zu entrichten hat. Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören beispielsweise Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlichen Alterskassen, Pflegeversicherungen, Lebensversicherungen und einige andere mehr. Die genauen Regelungen finden sich im Einkommensteuergesetz wieder. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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