Wegerecht
Das Wegerecht ist ein Bestandteil des Sachenrechts und bedeutet, dass der Besitzer einer Immobilie das Recht bekommt, einen Weg über ein fremdes Grundstück zu benutzen, wenn sein Grundstück keinen direkten Zugang zur Straße besitzt. Dieser Weg darf sowohl für den Durchgang als auch für die Durchfahrt benutzt werden. Dem Eigentümer des hinteren Grundstückes wird dann in der Regel eine Grunddienstbarkeit zu Lasten des zur Straße gelegenen Grundstückes eingeräumt. Diese Grunddienstbarkeit wird im Grundbuch beider Grundstücke eingetragen und bleibt auch bei der Veräußerung der Grundstücke erhalten. Eine eingetragene Grunddienstbarkeit hat selbstverständlich einen Einfluss auf den Wert des Grundstückes. Eine andere Möglichkeit wäre entweder die Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis der zuständigen Baubehörde, oder ein privatschriftlicher Vertrag zwischen den beiden Grundstücksbesitzern. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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