Wertermittlung
Die Ermittlung des Wertes einer Immobilie oder eines Grundstückes ist nicht nur für den Käufer oder Verkäufer, sondern vor allem für den Darlehensgeber von Interesse. Denn der ermittelte Wert ist für die maximale Höhe eines Darlehens maßgebend. Für die Wertermittlung einer Immobilie gibt es drei unterschiedliche Verfahren. Beim Vergleichswertverfahren werden die Kaufpreise von Grundstücken in der unmittelbaren Nachbarschaft herangezogen, wenn deren Wertigkeit der des zu bewertenden Grundstückes ähnlich ist. Es wird vorwiegend bei unbebauten Grundstücken angewendet. Beim Ertragswertverfahren wird der Wert der Immobilie aufgrund des zur erwartenden Ertrages ermittelt. Das sind in der Regel die Mieteinnahmen bei Renditeobjekten. Die dritte Möglichkeit ist das Sachwertverfahren, bei dem die Herstellungskosten im Vordergrund stehen. Dabei wird der Wert aller vorhandenen baulichen Anlagen getrennt vom Wert des Grundstückes ermittelt. Der übliche Anwendungsbereich sind vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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