Start » Versicherungslexikon » Baufinanzierung Lexikon » Wertgutachten

Wertgutachten

Soll für eine Baufinanzierung ein Darlehen aufgenommen werden, dass durch eine Grundschuld abgesichert wird, muss der Darlehensgeber den Wert des Grundstückes oder Gebäudes ermitteln, dass beliehen werden soll. Dazu wird durch einen Gutachter oder Sachverständigen, im Auftrag des Kreditinstitutes, ein Wertgutachten erstellt. Dieses stellt im Grunde genommen eine Schätzung des Wertes dar. Natürlich kann jeder Eigentümer oder Miteigentümer einer Immobilie oder eines Grundstückes ein Wertgutachten beauftragen, auch wenn er dieses nicht für ein Darlehen benötigt. Für die Wertermittlung einer Immobilie gibt es drei unterschiedliche Verfahren. Beim Vergleichswertverfahren werden die Kaufpreise von Grundstücken in der unmittelbaren Nachbarschaft herangezogen, wenn deren Wertigkeit der des zu bewertenden Grundstückes ähnlich ist. Es wird vorwiegend bei unbebauten Grundstücken angewendet. Beim Ertragswertverfahren wird der Wert der Immobilie aufgrund des zur erwartenden Ertrages ermittelt. Das sind in der Regel die Mieteinnahmen bei Renditeobjekten. Die dritte Möglichkeit ist das Sachwertverfahren, bei dem die Herstellungskosten im Vordergrund stehen. Dabei wird der Wert aller vorhandenen baulichen Anlagen getrennt vom Wert des Grundstückes ermittelt. Der übliche Anwendungsbereich sind vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Gebühren für ein solches Gutachten, richten sich nach dem Wert der Immobilie. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

Im Baufinanzierung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Baufinanzierung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de