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Wirtschaftsgebäude

Zu den Wirtschaftsgebäuden zählen alle Gebäude, die ausschließlich für die Produktion und die Lagerung von Waren und Gütern benutzt werden. Diese dürfen grundsätzlich nicht zu Wohnzwecken verwendet werden. Ein weiteres Kriterium für die Definition eines Wirtschaftsgebäudes ist, dass die Baugenehmigung erst nach dem 31.03.1985 beantragt wurde. Für den Fall, dass sich innerhalb eines Produktions-oder Lagergebäudes eine Wohnung befindet, sollte man von einem Fachmann prüfen lassen, ob es noch als Wirtschaftsgebäude definiert werden kann. Leider fehlt eine entsprechend genaue Definition in der deutschen Rechtsprechung. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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