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Wohnungseigentumsgesetz

Da in der Nachkriegszeit der Bedarf an Wohnraum stetig anstieg, wurde ein Gesetz zur Regelung des Wohnungseigentums und das Dauerwohnrechts geschaffen. Dieses Wohnungseigentumsgesetzes trat 1951 in Kraft und wird mit WEG oder WoEigG abgekürzt. Dieses Gesetz regelt Rechtsverhältnisse, Verwaltungsangelegenheiten, Bestimmungen und die Begründung des Wohneigentums. Desweiteren sind alle Rechte und Pflichten, die aus dem Besitz des Wohnungseigentums resultieren, im Wohnungseigentumsgesetz festgehalten. Allerdings ist die Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes lediglich auf Grundstücke, Häuser und Wohnungen beschränkt, die mehrere Eigentümer haben. Dieser Fall würde beispielsweise bei Mehrfamilienhäusern eintreten, in denen alle Wohnungen verschiedene Eigner haben. Außerdem werden sowohl für das Teileigentum, als auch für das Sondereigentum Regelungen getroffen. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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