Wohnungsgrundbuch
Das Wohnungsgrundbuch ist, ebenso wie das Grundbuch, ein öffentliches Register. Dort sind die Anteile des Wohnungseigentümers am Grundstück (Miteigentum) und das zur Wohnung gehörende Sondereigentum eingetragen. Zusätzlich werden die Sondereigentumsrechte anderer Wohnungseigner ebenfalls in das Wohnungsgrundbuch eingetragen, wodurch eine Beschränkung des Miteigentums entsteht. Desweiteren müssen, genauso wie im Grundbuch auch, eventuelle Grund- und Rentenschulden, sowie mögliche Grunddienstbarkeiten oder Hypotheken in das Wohnungsgrundbuch eingetragen werden. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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