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Zinsabschlag

Als Zinsabschlag wurde die Versteuerung von Erträgen genannt, die in Form von Zinsen aus Kapitalanlagen gemacht worden sind. Diese Form der Kapitalertragssteuer entfiel bis zum 31.12.2008 auf alle Zinseinnahmen von Girokonten, Bausparverträgen, Versicherungen, Aktiengeschäften und anderen. Seit dem 1.1.2009 wird der Zinsabschlag in Form der Abgeltungssteuer berechnet. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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