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Zinsbindungsfrist

Wird bei Abschluss des Darlehensvertrages der Zinssatz für eine feste Zeit (oft 5-10 Jahre) festgeschrieben, bezeichnet man diese Zeit als Zinsbindungsfrist. Bei einigen Banken ist es aber auch möglich, das sich die Zinsbindungsfrist über zwanzig und mehr Jahre, oder die gesamte Kreditlaufzeit festlegen lässt. Meistens ist der festgeschriebene Zins umso höher, je länger die Festschreibungszeit ist. Der Zinsbindungszeitraum macht in der Regel eine Anschlussfinanzierung notwendig und sollte daher vor allem während einer Niedrigzinsphase solange wie möglich gewählt werden. Nach dem Ende der Zinsbindungsfrist kann der Darlehensnehmer mit der Bank über neue Konditionen verhandeln. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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