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Angemessenheit der BU-Versorgung

Zu einer bedarfsgerechten Versorgung gehört, daß die BU-Absicherung in einer vernünftigen Relation zum Arbeitseinkommen steht. In den meisten Fällen ist dies eine 2/3 bis 70%-Absicherung des Bruttoeinkommens. Grund hierfür ist, daß ein Arbeitsanreiz erhalten bleiben soll. Denn niemand soll durch Krankheit mehr erhalten als durch Arbeit. Über diesen Prozentsatz hinaus besteht kein Versorgungsbedarf.

Manche VR machen Ausnahmen von dieser Regel etwa bei Hausfrauen oder Studenten oder auch bei Auszubildenden. [Lexikon Stand: 31.12.2006 ]

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