Anzeigepflichtverletzung
Wenn der Versicherte bei Antragstellung fahrlässig oder sogar absichtlich seine Anzeigepflicht verletzt, also falsche oder unvollständige Angaben macht, dann kann der VR sich durch Rücktritt oder Anfechtung vom Vertrag lösen. Diese Sanktion ist besonders hart, wenn der Versicherte im Leistungsfall berufsunfähig ist. Denn es gibt in diesem Falle keine Leistungen, auch die eingezahlten Beiträge werden nicht zurückerstattet.
Bei der Beantwortung insbesondere der Gesundheitsfragen sollte der Versicherte deshalb besonders sorgfältig vorgehen und in Zweifelsfällen bei seinen behandelnden Ärzten rückfragen. [Lexikon Stand: 31.12.2006 ]
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