Versicherungslexikon

Arbeitsunfähigkeit

Bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit unterscheiden sich inhaltlich voneinander, weshalb eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht zur Begründung eines Berufsunfähigkeitsantrages ausreicht. Denn arbeitsunfähig ist der Versicherte nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes schon dann, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Leistung infolge Krankheit nicht voll erfüllen kann.
Die „gelben Scheine“ werden zudem nicht ansatzweise mit der gleichen Sorgfalt erstellt wie eine Stellungnahme/Gutachten für eine Berufsunfähigkeit in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, meist wird der konkrete Beruf nicht zugrunde gelegt.

Eine Bindung an ärztliche AU-Atteste, oder gar ein Automatismus Arbeitsunfähigkeit = Berufsunfähigkeit, besteht daher für den Versicherer nicht. Selbst eine 6 Monate ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit bedingt keinen automatischen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. [Lexikon Stand: 31.12.2006 ]

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