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Ausscheiden aus dem Berufsleben

Scheidet der Versicherte aus dem Berufsleben aus (Arbeitslosigkeit, Mutterschutz, Privatier) stellt sich die Frage, welcher Beruf in der Leistungsprüfung zugrunde zu legen ist.
Einige VR unterscheiden danach, ob das Ausscheiden freiwillig (Mutterschutz)
oder unfreiwillig (Arbeitslosigkeit) erfolgt, je nachdem wird dann der zuletzt ausgeübte (vor der Arbeitslosigkeit) Beruf zugrunde gelegt oder es wird geprüft, ob der Versicherte noch irgendeine Tätigkeit nach seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann.

Günstig sind hier Versicherungsbedingungen, die immer, also unabhängig von dem Grund und der Dauer des Ausscheidens aus dem Beruf, den zuletzt ausgeübten Beruf zugrunde legen. [Lexikon Stand: 31.12.2006 ]

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