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Auszubildende

Hier muß unterschieden werden, ob der Auszubildende mit seinem Beruf „Azubi“ (Maurerauszubildender) versichert ist oder mit dem angestrebten Beruf (Maurer).
Bei der ersten Alternative wird der Leistungsprüfung der Ausbildungsberuf zugrunde gelegt mit praktischer Arbeit und Schultätigkeit.

VR, die den angestrebten Beruf versichern, haben die Schwierigkeit, bei einer BU während der Lehrzeit, einen Beruf zugrunde zu legen, der tatsächlich noch nicht ausgeübt wird, also eine fiktive Tätigkeit.

Bei einem VR, der den „Azubiberuf“ versichert, ist der Auszubildende ab dem ersten Tag der Ausbildung versichert. Macht der Auszubildende seine Gesellenprüfung ist der dann ausgeübte Beruf versichert, der BU-Schutz wächst quasi mit. [Lexikon Stand: 31.12.2006 ]

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