Start » Versicherungslexikon » Berufsunfähigkeitsversicherung - BU - Lexikon » Konkrete Verweisung

Konkrete Verweisung

Bei einer konkreten Verweisung liegt zwar Berufsunfähigkeit im bisherigen Beruf vor, der Versicherte übt aber bereits tatsächlich eine andere Tätigkeit aus (er hat zum Beispiel eine Umschulung gemacht und arbeitet jetzt in diesem Umschulungsberuf). Die übrigen Voraussetzungen (Einkommen, Fähigkeiten, Wertschätzung) entsprechen denen bei einer abstrakten Verweisung. In diesen Fällen darf der VR den Versicherten konkret auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit verweisen. [Lexikon Stand: 31.12.2006 ]

Im Berufsunfähigkeitsversicherung-Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Berufsunfähigkeit, BU und Berufsunfähigkeitsversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de