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Betriebliche Altersversorgung Vergleich

Betriebliche Altersvorsorge wird immer wichtiger – die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht mehr aus. Wenn Sie es wünschen, muss Ihr Arbeitgeber einen Teil Ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Ihre Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind steuerfrei, erst die späteren Leistungen müssen Sie versteuern. Betriebliche Altersvorsorge kann sowohl vom Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber finanziert werden - auch Kombinationen sind üblich. Die betriebliche Altersvorsorge kennt verschiede Durchführungswege: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds. Sichern Sie sich mit Ihrer betrieblichen Altersvorsorge eine lebenslange Rente oder eine hohe Einmalzahlung gleich bei Rentenbeginn.

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Betriebliche Altersvorsorge: Schließen Sie Ihre Rentenlücke!

Betriebliche Altersversorgung - Aktuell

Kosten für Sicherung von Betriebsrenten steigen

Die Beitragssätze für den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) sind in diesem Jahr deutlich gestiegen. Grund dafür sind die zahlreichen Unternehmensinsolvenzen infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise. Arbeitgeber dürfen die hohen Versicherungsbeträge allerdings in Raten zahlen. Der Beitragssatz des PSVaG für das Jahr 2009... mehr

Wertkonten: Flexi-II nimmt Flexibilität

Das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze (Flexi-II-Gesetz) sorgt derzeit für reichlich Gesprächsstoff. Denn es verändert den Status von betrieblichen Wertkonten erheblich.... mehr

Neuer Versorgungsausgleich: Transparenz und Einfachheit

Die Scheidung einer Ehe ist nicht nur eine emotionale, sondern auch eine finanzielle Trennung. Eine gerechte Teilung von Altersvorsorgeansprüchen soll in Deutschland der Versorgungsausgleich gewährleisten. Der Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass die gesetzlichen Regelungen zum Versorgungsausgleich zum 1.... mehr

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