Die Abgeltungsteuer bei ETF Exchange-traded-Funds

Die neue Abgeltungssteuer dient dazu, die Besteuerung aus privaten Einkünften zu regeln, insbesondere was das Vermögen aus Kapitalanlagen anbelangt. Diese umfasst letztlich auch alle anfallenden Gewinne aus Veräußerungen. Allerdings ist hier zwischen zwei Punkten zu unterscheiden: Es gibt sowohl die Abgeltungssteuer, wie sie auf Veräußerungsgewinne anfällt; und es gibt die Abgeltungssteuer auf Zinsen und auf Dividenden. Zudem entfällt das Halbeinkünfteverfahren in Bezug auf den Spekulationsgewinn. Hier gilt künftig vielmehr der Satz der Abgeltungssteuer. Der Nachteil: Gewinne, die erzielt werden, werden steuerlich höher belastet.

Die Abgeltungssteuer selbst ist gekennzeichnet durch zwei Merkmale: Sie wird immer an der Quelle, d.h. in diesem Fall bei der Depot führenden Bank erhoben. Von dort aus gelangt das Geld – ähnlich dem System bei der Lohnsteuer - zur Finanzbehörde. Auf die Gewinne, die also ausbezahlt werden, wurde dann bereits die Steuer erhoben. Nach diesem erfolgten Steuerabzug gilt der Vorgang bei der Finanzbehörde als abgeschlossen. Was bedeutet: Der Anleger hat seine Steuer auf die Erträge abgegolten, so dass für diesen Fall eine weitere Steuererklärung nicht mehr notwendig ist. Auf diese Weise weiß ein jeder Steuerpflichtiger bereits vorab, welchen Betrag er an den Fiskus zahlen muss. [ETF-Artikel Stand: 30.03.2010]

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