Investoren sollten Unterscheidungsmerkmale berücksichtigen
Wer in ETF Exchange-traded-Funds investiert, sollte diverse Unterscheidungen vornehmen. ETF Exchange-traded-Funds werden heutzutage nicht mehr als einzelne Papieraktien ausgestellt, sondern vielmehr alsreiner Girobestand in einem Depot bei einer Bank aufbewahrt. Stehen die Aktien im ETF zu den Aktien im Index im Verhältnis 1:1, spricht man von einem replizierenden ETF. Stellen die Aktien im ETF hingegen eine zufällig ausgewählte Stichprobe der Aktien im Index dar, handelt es sich um einen samplingbasierten ETF. Bei synthetischen ETFs spricht man, wenn von der Aktiengesellschaft Aktien im ETF ausgewählt werden, die nicht unbedingt etwas mit dem Index zu tun haben müssen. Lediglich der Unterschied wird mittels Swap ausgeglichen. Letztere sind entsprechend mit Zertifikaten vergleichbar. Werden Aktien im Index gegen Gebühr verliehen, spricht man von Hedge-Fonds. Dieses Investment wird deshalb angestrebt, um Zusatzerträge zu erzielen.
Bei diesen Zusatzerträgen muss jedoch angeführt werden, dass diese zwar die Verwaltungskosten optisch vermindern, andererseits besteht aber auch das Risiko, dass derjenige, der die Aktien ausgeliehen hat, in die Pleite geht. Für diesen Fall erbringen die hinterlegten Sicherheiten nicht den erhofften Liquidationserlös. Zudem besteht auch bei ETF Exchange-traded-Funds ein gewisses Risiko für den Investor, insbesondere in instabilen Zeiten wie Krieg oder Umsturz. In diesem Zusammenhang können entsprechend die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert werden. Bereits durch einen einfachen Gesetzgebungsakt kann eine Enteignung erreicht werden. Zum einen hat der Staat die Möglichkeit, jederzeit einzelne ETF-Anteile zu enteignen. Dies findet entsprechend bei der Bank statt, bei der der Anleger sein Depot führt bzw. wo er seine Anteile verwahrt. Zum anderen hat der Staat, unter dessen Gesetzgebung sich die Bank befindet, die Möglichkeit, das ETF-Sondervermögen zu enteignen.
Gleichfalls muss auch das Kursrisiko bei ETF Exchange-traded-Funds berücksichtigt werden. Denn sie unterliegen zum einen nicht der Einlagensicherung, zum anderen gibt es auch für ETFs keine Garantie. Somit6 müssen Investoren auch mit einem nicht unerheblichen Wertverlust rechnen.
Die Berater von insurance1.de stehen Ihnen bei der Beantragung des richtigen ETF Exchange-traded-Funds mit Rat und Tat zur Seite. [ETF-Artikel Stand: 30.03.2010]

