Kosten von ETF Exchange-traded-Funds
ETF Exchange-traded-Funds haben keinerlei weitere Aktivitäten innerhalb ihres Portfolios außer denjenigen, den Index exakt abzubilden. Transaktionskosten sind fast ausgeschlossen, da es innerhalb des Managements nicht zu permanenten Umschichtungen kommt. Investoren genießen somit ein ganzes Paket an Gesamtkostenvorteilen, die sich in ihrer Gesamtheit aus den Positionen Ausgabeaufschlag, Rücknahmekosten sowie allen anfallenden Verwaltungsgebühren zusammensetzen. Gleiches gilt entsprechend für die Handelkosten, auch diese fallen bei den ETF Exchange-traded-Funds äußerst gering aus. Nachfolgend die Gebühren im Einzelnen.
- Kommt es zu einem Kauf von ETF Exchange-traded-Funds, fallen hierbei keinerlei Ausgabeaufschläge an, auch nicht einmalige. Im Umkehrschluss werden daher auch beim Verkauf eines ETF Exchange-traded-Funds keine Rücknahmegebühren erhoben. Wer seine ETF Exchange-traded-Funds über Direktbanken bezieht, hat grundsätzlich Kostenvorteile. Direktbanken bieten diese Investition sehr günstig an.
- Die Gebühren für die Vermögensverwaltung liegen bei klassischen Investmentfonds (Aktienbereich) bei jährlichen 0,8 bis 2 Prozent. Deutlich geringer sind diese Gebühren bei ETF Exchange-traded-Funds aufgrund ihres passiven Managementstils. Investoren zahlen zudem keinerlei Kosten für die Lizenzen. Auch Gebühren für die Prospekterstellung werden dem Fonds nicht aufgeschlagen. Werden etwa Veränderungen innerhalb der Indexgewichtung vorgenommen, sind diese bei ETF Exchange-traded-Funds kostenlos. Gleiches gilt für das Management von Dividendeneinnahmen.
- Bei einem ETF Exchange-traded-Funds betragen die durchschnittlichen Verwaltungskosten rund 0,35 bis 0,50 Prozent pro Jahr. Investoren haben in der Zukunft eher mit weiter sinkenden Kosten zu rechnen. Renten-ETFs kommen bei ihren Verwaltungsgebühren auf 0,15 bis 0,25 Prozent. Alle anfallenden Gebühren werden anteilig durch das Management für jeden Tag errechnet und vom Fondsvermögen automatisch zum Abzug gebracht.
- Die Verwaltungskosten werden auch als Gesamtkostenquote bzw. Total Expense Ratio (TER) bezeichnet. Die Gesamtkostenquote gibt die jährlichen Kosten eines Fonds an, die zusätzlich zum Ausgabeaufschlag anfallen. Im Einzelnen bestehen sie aus fünf Positionen:
- Jährlich anfallende Verwaltungsgebühr
- Depotgebühr
- Umtauschgebühr
- Depotbankgebühr
- Erfolgsabhängige Gebühr
- Beim Handel mit ETF Exchange-traded-Funds fallen Kosten an, die auch als Spread (Unterschied zwischen Geld- und Briefkurs) bezeichnet werden. Diese liegen allerdings im unteren Bereich, so dass ein entsprechender An- bzw. Verkauf stets kostengünstig durchzuführen ist. Vergleichbar ist die Differenz zwischen An- und Verkaufskurs mit Spreads, wie sie bei Aktien vorkommen. Wer auf sehr liquide ETF Exchange-traded-Funds setzt, sollte darauf achten, dass die Geld-Brief-Spanne an den Börsen eine Spanne von maximal 0,05 Prozent aufweist. Handelt es sich hingegen um große liquide Indizes, sollte diese Spanne zwischen 0,08 und 0,10 Prozent liegen. Lediglich bei spezielleren Produkten sollte an der Spitze auch mit mehr als 0,5 Prozent gerechnet werden.
- ETF Exchange-traded-Funds sind grundsätzlich mit den börsenüblichen Gebühren belastet, die zwischen 0,02 und 0,08 Prozent liegen können. Bei der jeweiligen Abwicklungsbank fallen zudem Gebühren an, die für jede Ausführung einer Order fällig werden. Diese werden entsprechend dem Kurswert berechnet und liegen zwischen 0,25 und 1 Prozent. Kreditinstitute oder Kapitalanlagegesellschaften erheben auf ETF Exchange-traded-Funds ihre üblichen Depotgebühren. Die Gebühren fallen an, damit die ETF-Anteile entsprechend verwaltet werden können. Zu den kostenpflichtigen Aufgaben gehört zudem die Ermittlung der vom Anleger zu versteuernden Zwischengewinne. Die Kosten betragen bis zu 1 Prozent, je nach Institut sind sie sogar individuell verhandelbar. Lediglich bei Direktbanken erfolgt die Depotverwahrung in der Regel kostenlos.

