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Äquivalenzprinzip

Grundsatz der Individualversicherung, wonach sich der Versicherungsbeitrag nach der Art und Größe des Risikos oder der entsprechenden Risikogruppe bemisst. Hingegen spielt die Gleichgewichtigkeit von Beitrag und Risikotragung in der Sozialversicherung eine weniger bedeutende Rolle. Dort dominiert das "Prinzip der Solidarität". [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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