Ärztliche Untersuchung
Sie sind bei Vertragsabschluss einer Kapital-Lebensversicherung i.d.R. erst ab einer Todesfallsumme von 300.000 EUR (im 1. Versicherungsjahr) oder bei höherem Eintrittsalter (über 50 Jahre) üblich. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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