Aktie
Anteilsrechte an einer Aktiengesellschaft werden als Aktien bezeichnet. Die Höhe eines Anteils richtet sich bei auf einen Nennwert lautenden Aktien nach dem Nennbetrag der Aktie. Entsprechend dem Aktienwert ist der Aktionär am Grundkapital, den Gewinnausschüttungen, Kapitalaufstockungen aus Gesellschaftsmitteln und am Liquidationserlös beteiligt; sein Anspruch auf Teilnahme an Kapitalerhöhungen bemisst sich ebenfalls nach dem Nennbetrag. Das Beteiligungsrecht macht die Aktie zu einem sogenannten Substanzwert im Gegensatz zu Schuldverschreibungen, die reine Nominalwertforderungen verbriefen. Aktien können auf den Namen oder den Inhaber lauten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Zulassung von Stückaktien am 1. April 1998 wurden in Deutschland mit der Stückaktie auch unechte nennwertlose Aktien zugelassen. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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