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Aktuar

Nach dem neuen Versicherungsrecht müssen Lebensversicherer und Private Krankenversicherer (Vollversicherung) einen "verantwortlichen Aktuar" benennen, der auf die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu achten hat. Ausreichende Kenntnisse in der Versicherungsmathematik und Berufserfahrung werden vorausgesetzt. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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