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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Regeln für die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und Versicherers, gegebenenfalls ergänzt durch besondere Versicherungsbedingungen, legen Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes fest. Die AVB gehören zum Geschäftsplan des Versicherers und brauchen seit Jahresmitte 1994 nicht mehr vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) genehmigt zu sein. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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