Start » Versicherungslexikon » Finanz- und Versicherungslexikon » Altersrenten (GRV)

Altersrenten (GRV)

Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente ist neben der Erfüllung der erforderlichen Wartezeit auch die Vollendung eines bestimmten Lebensalters. Es gibt folgende Altersrenten:

Regelaltersrente

Voraussetzungen für den Anspruch auf die Regelaltersrente sind, dass der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist.

Altersrente für langjährig Versicherte

Diesen Anspruch haben Versicherte, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.

Altersrente für Schwerbehinderte

Anspruch auf diese Altersrente besteht, wenn der Versicherte das 60. Lebensjahr vollendet hat, bei Beginn der Altersrente als Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % anerkannt ist und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeitarbeit

Versicherte haben Anspruch auf diese Altersrente, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, in den letzten 10 Jahren für 8 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und nach Vollendung des Alters 58 Jahre und 6 Monate insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren. Versicherte erhalten diese Altersrente ebenfalls, wenn sie statt der geforderten Arbeitslosigkeit 2 Jahre in Altersteilzeit gearbeitet haben. Diese Altersrente wird für Personen, die ab dem 1.1.1952 geboren sind, gestrichen.

Altersrente für Frauen

Auf diese Altersrente haben Frauen Anspruch, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, nach Vollendung des 40. Lebensjahres für mehr als 10 Jahre (mindestens 121 Monate) Pflichtbeiträge gezahlt haben und die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt ist. Diese Altersrente wird für Personen, die ab dem 1.1.1952 geboren sind, gestrichen. Seit dem Jahr 1997 werden alle vorzeitigen Altersgrenzen nach unterschiedlichen Regelungen auf ein höheres Alter angehoben. Die von der Anhebung betroffenen Altersrenten können während und nach der Anhebungsphase vorzeitig in Anspruch genommen werden. Genaue Angaben über den betroffenen Personenkreis und deren Wahlmöglichkeiten enthalten unsere Tabellen.

Grundsätzlich gilt: Fast jeder vorzeitige Altersrentenbezug führt zu einer gekürzten Rente. Für alle vorzeitigen Altersrenten (also vor dem 65. Lebensjahr), gelten bestimmte Hinzuverdienstgrenzen. Darüber hinaus besteht seit dem 1.1.1992 die Möglichkeit, die Altersrente nur als Teilrente in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder zwei Drittel der erreichten Vollrente in Anspruch zu nehmen. In diesen Fällen gelten höhere Hinzuverdienstgrenzen. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

Im Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Finanzen und Versicherungen. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de