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Altersvorsorge-Sondervermögen (AS-Fonds)

Diese Fonds sind gesetzlich geregelt und unterliegen besonderen Anlagevorschriften zum Zweck der privaten Altersvorsorge. Sie bieten ein ausgewogenes substanzorientiertes Portfolio, da sie den Vorteil der Aktienanlage mit der Anlage in Rentenpapieren und auch Immobilienfonds-Anteilen kombinieren.

Die Anlagerichtlinien sind konkret:

  • Mind. 51% in Substanzwerte (Aktien und Immobilienfonds)
  • Mind. 21%, max. 51% in Aktien
  • Max. 30% in Immobilienfonds
  • Max. 30% Währungsrisiko
  • Einsatz derivativer Finanzinstrumente nur für Absicherungszwecke
  • Erträge werden thesauriert

Diese Investmentfonds bieten Sparpläne über mindestens 18 Jahre oder bis zum 60. Lebensjahr sowie Auszahlungspläne, mit denen der Anleger sich quasi eine "zweite Rente" schafft. AS können mit Versicherungsschutz kombiniert werden. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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