Ausbildungsversicherung
Sie sichert die Berufsausbildung der Kinder. Beitragszahler und Versicherter ist in der Regel ein Elternteil. Stirbt er vor Vertragsende, läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. Die Leistung aus der Lebensversicherung wird zum vereinbarten Termin, zum Beispiel zum Beginn des Studiums ausgezahlt. Stirbt das Kind vor Vertragsende, kann eine andere Person begünstigt werden. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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