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Ausländische Bruttoerträge

Ausländische Bruttoerträge sind Erträge, die Investmentfonds aus ausländischen Anlagen beziehen. Diese unterliegen - sofern sie nicht von ausländischen Steuern freigestellt sind - ebenfalls der Besteuerung. Wurde auf diese Beträge bereits eine ausländische Quellensteuer einbehalten, kann diese bei deutschen Fonds auf Antrag (Anlage AUS) auf die Einkommensteuer angerechnet werden bzw. bei Ermittlung der Gesamteinkünfte abgezogen werden. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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