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Ausschüttung

Sammelbezeichnung für Zahlungen wie Dividende, Bonus, Berichtigungsaktien, Gratisaktien u. dgl., die an die Anteilseigner einer Unternehmung ausgeschüttet werden. Im weiteren Sinne können auch Zinsen zu den Ausschüttungen gezählt werden.

Meist werden bei Fonds die ordentlichen und ggf. außerordentlichen Erträge einmal jährlich vom Fondsverwalter an den Anleger in Form von Ausschüttung weitergegeben. Ordentliche Erträge setzen sich je nach Fonds aus Dividenden, Zinsen oder Mieten zusammen; außerordentliche Erträge enthalten Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren oder Grundstücken. Genau wie bei Aktien bewirkt eine Ausschüttung, (EX-Tag), dass der Ausschüttungsbetrag dem Fondvermögen entnommen wird, wodurch sich bei einer gleichbleibenden Anzahl von Anteilen ein niedrigerer Fondspreis errechnet. Handelt es sich dagegen um einen thesaurierenden Fonds, werden die Erträge nicht direkt an den Anleger ausgeschüttet. In diesem Fall werden die Erträge automatisch in den Fonds des Anlegers neu investiert. Die Ausschüttung eines Investmentfonds setzt sich zusammen aus einem zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteil, sonstigen Erträgen sowie bei deutschen Fonds mit inländischen Aktien gegebenenfalls noch einer Körperschaftsteuergutschrift. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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