Start » Versicherungslexikon » Finanz- und Versicherungslexikon » Beitrag

Beitrag

Versicherungsbeitrag, häufig auch "Prämie" genannt; Preis für den Versicherungsschutz.

Der Beitrag besteht aus einem Risiko- und Kostenanteil, sowie bei Kapitallebensversicherungen und bei aufgeschobenen Rentenversicherungen zusätzlich noch aus einem Sparanteil.

Der Sparanteil dient der Bildung der bei Vertragsfälligkeit auszuzahlenden, vertraglichen Versicherungsleistung (Versicherungssumme, Kapitalabfindung, Rente usw.). Der Sparanteil wird, je nach Tarif und/oder Vertragsbeginn(-jahr), mit einem garantierten Rechnungszins von 3,25% verzinslich angesammelt. Der garantierte Rechnungszins ist in der Prämienkalkulation, quasi als Sofort-Bonus, bereits berücksichtigt.

Die bedeutendste Gewinnquelle für die Überschussbeteiligung ist das Kapital-Anlageergebnis, da bei langfristigen Kapitalanlagen in der Regel Anlageergebnisse erzielt werden, die über dem garantierten Rechnungszins liegen [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

Im Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Finanzen und Versicherungen. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de