Beitragsanpassungsklauseln
Die nachträgliche Beseitigung eines Ungleichgewichts zwischen dem kalkulierten Versicherungsbeitrag und dem erforderlichen tatsächlichen Aufwand, indem die Beitragszahlung erhöht wird. Durch die Angleichung der Beiträge an den gestiegenen Wert der Versicherungsleistung wird auf Dauer der reale Versicherungsschutz gesichert. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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