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Beitragsdepot

Für die Finanzierung einer Lebensversicherung mit laufender Beitragszahlung< wird ein Konto eingerichtet, von dem der Versicherer die Versicherungsbeiträge bei Fälligkeit abbucht. Zu Beginn der Versicherung wird hierauf einmalig ein Betrag eingezahlt, der, unter Berücksichtigung der Guthabenzinsen, voraussichtlich ausreichen wird. Ein Beitragsdepot ist von dem Einmalbetrag zu unterscheiden. Zwar sind die Zinsen auf das Beitragsdepot als Zinseinkünfte zu versteuern, doch ist z.B. die Ablaufleistung der kapitalbildenden Lebensversicherung, wenn die Mindestlaufzeit von 12 Jahren eingehalten wurde, steuerfrei. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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