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Beitragsfreistellung

Kann man der Zahlung der Versicherungsbeiträge nicht mehr nachkommen, so kann man diese beitragsfrei stellen. In diesem Fall wird der bisher erreichte Wert der Versicherung nicht ausgezahlt, sondern als Einmalbeitrag verwendet. Weitere Beiträge sind dann nicht mehr zu entrichten. Allerdings werden dadurch Risikoschutz und Versicherungssumme u.U. erheblich verringert. Außerdem ist eine Beitragsfreistellung nur möglich, sofern ein gewisser Mindestwert der Versicherung vorhanden ist. Eine spätere Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist jederzeit möglich. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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