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Beitragsüberträge

Der Teil der bereits vom Versicherer "vereinnahmten" Beiträge, der auf die Risikoperiode(n) nach dem Bilanzstichtag entfällt; in der Fachsprache "der am Bilanzstichtag noch nicht verdiente Beitrag". [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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