Versicherungslexikon

Beitragszahler

Der Versicherungsnehmer kann vereinbaren, dass die Beiträge durch eine dritte Person gezahlt werden. Der Beitragszahler hat keinerlei Rechte, der Versicherungsnehmer bleibt Prämienschuldner. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

Versicherungsvergleich

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