Beitragszusage
Eine Beitragszusage liegt vor, wenn der Arbeitgeber sich lediglich verpflichtet, während der Anwartschaftsphase, also vor dem Eintreten des Versorgungsfalles, festgelegte Beiträge an ein Versorgungswerk zu zahlen. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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