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Berufsständische Versorgung

Eine besondere Einrichtung zur Regelung der Altersversorgung sind die Versorgungswerke der freien Berufe. Zu den freien Berufe zählen Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Ärzte, Ingenieure und Steuerberater, die in keinem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen, also selbständig tätig sind.

Die Versorgungswerke sind regional auf Länderebene gegliedert. Die Versorgungswerke erbringen Leistungen analog zur gesetzlichen Rentenversicherung. Sie legen ihre Einnahmen jedoch wie Lebensversicherungen nach dem Kapital-Deckungsverfahren an. Die Beiträge ihrer Mitglieder werden also angespart und nicht wie in der gesetzlichen Rentenversicherung für die laufenden Rentenzahlungen verwandt. Ihre Rentenleistungen sind daher wesentlich höher.

Da sie jedoch zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit nicht unterscheiden, ist eine zusätzliche private Absicherung der Berufsunfähigkeit durchweg erforderlich. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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