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Betriebliche Altersversorgung

Als betriebliche Altersversorgung bezeichnet man alle Aktivitäten eines Arbeitgeber zur Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung seiner Arbeitnehmer. Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland dient dazu, die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu ergänzen.

Seit dem 01.01.2002 hat jeder gesetzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Umwandlung außertariflicher Bezüge in eine betriebliche Altersversorgung. Die Durchführung dieses Anspruches ist durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu regeln. Bietet der Arbeitgeber weder eine Pensionskasse noch einen Pensionsfonds an, kann der Arbeitnehmer eine Direktversicherung statt Barbezüge verlangen. Auch aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen können sich Verpflichtungen zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung ergeben. Darüber hinaus ist es dem Arbeitgeber frei gestellt, weitere betriebliche Versorgungsleistungen zu gewähren. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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