Darlehen, erst- und zweitstellig
Im Kreditgewerbe ist es allgemein üblich, dass bei steigendem Darlehensauslauf (Anteil des Darlehens am Kaufpreis/an den Herstellungskosten/an dem Verkaufswert) die Darlehenszinsen zum Ausgleich für das erhöhte Kreditrisiko steigen.In unserem Hause tragen wir dem Rechnung, in dem wir eine Aufteilung in ein erststelliges Darlehen (50 des Kaufpreises/der Herstellungskosten/des Verkaufswertes) und ein zweitstelliges Darlehen (weitere 30 des Kaufpreises/der Herstellungskosten/des Verkaufswertes) vornehmen. Zum Ausgleich für das erhöhte Kreditrisiko müssen wir für das zweitstellige Darlehen eine Bürgschaftsgebühr in Höhe von 0,55 % berechnen.Wenn vom Darlehensnehmer entsprechende Zusatzsicherheiten gestellt werden können, entfällt diese Bürgschaftsgebühr. Bitte informieren Sie uns bei Antragstellung. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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