Depotbank
Die Investmentgesellschaft darf die von ihr aufgelegten Sondervermögen nicht selbst verwahren, sondern muss damit ein anderes Kreditinstitut beauftragen (s. Vertragsbedingungen), das dann die Depotbank-Funktion übernimmt.Bei einer Depotbank muss es sich um ein unter staatlicher Aufsicht stehendes, in Deutschland zugelassenes Kreditinstitut handeln, das über ein haftendes Kapital von mindestens 5 Mio. EUR verfügt. Für ihre Tätigkeit erhält die Depotbank ein aus dem Fondsvermögen zu zahlendes Entgelt. Dieses besteht in der Regel aus einer Depotgebühr für die Verwahrung des Fondsvermögens sowie einer Depotbankgebühr für ihre Durchführungs- und Kontrollaufgaben. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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