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Direktversicherung

Eine Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben seines Arbeitnehmer abschließt. Im Versorgungsfall haben der Mitarbeiter oder seine Hinterbliebenen einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen der Direktversicherung. Scheidet ein Mitarbeiter vorzeitig aus dem Unternehmen aus, wird der Direktversicherungsvertrag auf ihn oder auf den nächsten Arbeitgeber übertragen.

Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Beiträge unterscheidet man in zwei Varianten der Direktversicherung:

Variante 1 - pauschalbesteuerte Direktversicherung

Die Beiträge entrichtet entweder der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis zusätzlich zum Gehalt oder der Arbeitnehmer finanziert die Prämien durch Umwandlung von außertariflichen laufenden Gehaltsteilen oder Sonderzahlungen. In beiden Fällen unterliegen die Prämien nicht der individuellen Einkommensteuer des Mitarbeiters sondern können bis zu 1.752 Euro p.a. mit 20 % Pauschalsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgegolten werden. Die Auszahlung des Kapitalbetrags ist nach derzeit geltendem Steuerrecht in der Regel steuerfrei; die Rente wird lediglich mit ihrem Ertragsanteil versteuert.

Variante 2 - "Riester-Direkt-Versicherung"

Die Prämien finanziert der Mitarbeiter aus versteuertem Einkommen. Innerhalb festgesetzter Grenzen werden - wie auch bei der privaten Riester-Rente - steuerliche Zulagen oder ein Sonderausgabenabzug gewährt. Um die staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss die Direktversicherung eine lebenslange Altersvorsorge gewährleisten. Die fälligen Renten sind in voller Höhe steuerpflichtig.

Durchführungswege

Für die Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen sieht das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) fünf Durchführungswege vor:

  • Unmittelbare Pensionszusage
  • Pensionskasse
  • Unterstützungskasse
  • Direktversicherung
  • Pensionsfonds (seit 1.1.2002)

Sie unterscheiden sich deutlich in ihren institutionellen, versicherungstechnischen, versicherungsrechtlichen, steuerlichen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen.

Direktversicherung - Jetzt vergleichen und sparen! [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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