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Drei-Schichten-Modell

Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge wurde im Rahmen des Alterseinkünftegesetz zum 1.1.2005 eingeführt:

1. Schicht: Steuerbegünstigte Basisversorgung

Hierzu zählen gesetzliche Versorgungssysteme, diverse berufsständische Versorgungswerke wie auch spezielle private Leibrenten - sogenannte "Rürup-Renten"

2. Schicht: Steuerbegünstigte Zusatzversorgung

Hierunter fallen die betriebliche Altersversorgung sowie die sogenannte "Riester-Rente"

3. Schicht: Sonstige private Kapitalanlagen

Hierzu zählen u. a. kapitalbildende Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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