Drei-Schichten-Modell
Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge wurde im Rahmen des Alterseinkünftegesetz zum 1.1.2005 eingeführt:
1. Schicht: Steuerbegünstigte Basisversorgung
Hierzu zählen gesetzliche Versorgungssysteme, diverse berufsständische Versorgungswerke wie auch spezielle private Leibrenten - sogenannte "Rürup-Renten"
2. Schicht: Steuerbegünstigte Zusatzversorgung
Hierunter fallen die betriebliche Altersversorgung sowie die sogenannte "Riester-Rente"
3. Schicht: Sonstige private Kapitalanlagen
Hierzu zählen u. a. kapitalbildende Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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