Durchführungswege
Für die Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen sieht das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) vier Durchführungswege vor:
- Unmittelbare Pensionszusage
- Pensionskasse
- Unterstützungskasse
- Direktversicherung
Sie unterscheiden sich deutlich in ihren institutionellen, versicherungstechnischen, versicherungsrechtlichen, steuerlichen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
Im Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Finanzen und Versicherungen. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
