Einkommensanrechnung
Auf Renten an Witwen oder Witwer bzw. an über 18 Jahre alte Waisen wird eigenes Einkommen der Rentenberechtigten angerechnet. Erhält ein/e Hinterbliebene/r neben diesen der Hinterbliebenenrenten z. B. Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, eine Rente aus eigener gesetzlicher Versicherung, eine Betriebsrente, eine eigene Rente der berufsständischen Versorgung oder Vermögenseinkommen wird überprüft, ob diese Einkünfte zu einer Reduzierung des Zahlbetrages der Hinterbliebenenrente führen. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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